AGB und Widerrufsbelehrung

AGB und Widerrufsbelehrung inkl. Muster-Widerrufsformular zum Download:

I. Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Allgemeines und Begriffsbestimmungen

1.1
Die Binkert Haustechnik GmbH mit Sitz in 79774 Albbruck bietet überregionale Leistungen im Sanitär- und Heizungsbereich sowie in der Wärmelieferung, Lüftungen/Klima, Photovoltaik sowie den Vertrieb der SyTech-Wärmespeicher an.

1.2
Vertragspartner des Auftraggebers, in diesen AGB als Kunde bezeichnet, ist ausschließlich die Binkert Haustechnik GmbH.

§ 2 Geltung dieser Geschäftsbedingungen

2.1
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge von Verbrauchern gemäß § 13 BGB, die mit der Binkert Haustechnik GmbH geschlossen werden. Verbraucher i.S.d. § 13 BGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

2.2
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge von Unternehmern i.S.d. § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichem Sondervermögen, die mit der Binkert Haustechnik GmbH geschlossen werden. Mit Abschluss des ersten Vertrags unter Einbeziehung der nachfolgenden Bedingungen erkennt der Kunde deren Geltung für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung zwischen den Parteien an. Dies gilt insbesondere für alle – auch mündlich und telefonisch – abgeschlossenen Folgegeschäfte.

2.3
Für die Übernahme aller Aufträge, Leistungen und Lieferungen sind ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen maßgeblich. Dies gilt auch bei telefonischer und mündlicher Auftragserteilung. Abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.

2.4
Im Einzelfall getroffene, individuelle, schriftliche Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich 2 Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2.5
Auftragserteilungen oder Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

2.6
Der Auftrag ist, mit Ausnahme des gesetzlichen Widerrufrechts, unwiderruflich.

§ 3 Vergütung

3.1
Die Vergütung ist im Voraus ohne Abzug zahlbar.

3.2
Die Vergütung ist zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer zu zahlen.

3.3
Die Angebote der Binkert Haustechnik GmbH gegenüber Unternehmern i.S.v. § 14 BGB sind freibleibend, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes von der Binkert Haustechnik GmbH erklärt wurde.

3.4
Sonderleistungen, die nicht von dem Auftrag erfasst sind, jedoch gesetzlich vorgeschrieben oder sich als technisch notwendig erweisen oder durch den Kunden veranlasst wurden, können separat in Rechnung gestellt werden.

3.5
Verbindliche Vereinbarungen über die Höhe der Vergütung können ausschließlich mit der Geschäftsleitung oder entsprechenden Bevollmächtigten getroffen werden.

3.6
Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, werden für jede Mahnung Kosten in Höhe von 5,00 Euro berechnet. Im Verzugsfall ist die Binkert Haustechnik GmbH berechtigt, Forderungen gegenüber Unternehmern mit 9 % über dem jeweiligen Basiszinssatz und gegenüber Verbrauchern mit 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt ausdrücklich vorbehalten.

3.7
Ein Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht gegen die Forderung der Binkert Haustechnik GmbH besteht nur, wenn dem Kunden ein unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Anspruch gegen die Binkert Haustechnik GmbH zusteht.

§ 4 Arbeitsausführung, Eigentumsvorbehalt und Abnahme

4.1
Die Bestimmung des Arbeitsumfangs, des Arbeitsausgangspunktes, des Maschinen- und Geräteeinsatzes sowie der sonstigen Durchführungsweise der Arbeiten obliegt im Rahmen des erteilten Auftrages allein der Binkert Haustechnik GmbH.

4.2
Die Arbeiten werden nach dem Stand der Technik sowie nach bestem Wissen und Gewissen ausgeführt. Die von der Binkert Haustechnik GmbH im Rahmen der Auftragsausführung erstellten Unterlagen bleiben Eigentum der Binkert Haustechnik GmbH und dürfen ohne ihre Zustimmung nicht überlassen werden, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Dies gilt auch für Angebote, Kalkulationen, Pläne, Zeichnungen, Berechnungen, Kostenvoranschläge und andere Unterlagen der Binkert Haustechnik GmbH.

4.3
Soweit kein Eigentumsverlust gemäß §§ 946 ff. BGB vorliegt, behält sich der Unternehmer das Eigentum und das Verfügungsrecht an den Liefergegenständen bis zum Eingang sämtlicher Zahlungen aus dem Vertrag vor.

4.4
Die vereinbarte Werkleistung ist nach Fertigstellung abzunehmen, auch wenn die Feinjustierung der Anlage noch nicht erfolgt ist. Dies gilt insbesondere bei vorzeitiger Inbetriebnahme (Baustellenheizung). Im Übrigen gilt § 640 BGB.

§ 5 Haftung

5.1
Soweit vertraglich nichts anderes geregelt ist, haftet die Binkert Haustechnik GmbH wie folgt:

a) für jede vorsätzliche oder grob fahrlässige Verursachung von Schäden durch die Binkert Haustechnik GmbH, ihre jeweiligen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen;

b) bei einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch die Binkert Haustechnik GmbH, ihre jeweiligen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen;

c) soweit die Binkert Haustechnik GmbH, ihre jeweiligen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen den Mangel einer Sache arglistig verschwiegen oder eine ausdrückliche, schriftliche Garantie übernommen haben;

d) für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bis zum gesetzlich vorgesehenen Haftungshöchstbetrag;

e) soweit nicht ein Fall des § 5.1. a)-d) vorliegt, haftet die Binkert Haustechnik GmbH im Falle einfacher Fahrlässigkeit nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch die Binkert Haustechnik GmbH, ihre jeweiligen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen und beschränkt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind hierbei solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die andere Partei regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Die Parteien stimmen überein, dass der typischerweise vorhersehbare Schaden bei Sachschäden maximal 10.000.000,00 Euro und bei sonstigen Vermögensschäden maximal 500.000,00 Euro beträgt.

5.2
Eine weitergehende Haftung von der Binkert Haustechnik GmbH ist ausgeschlossen.

5.3
Im Falle einer vom Kunden zu vertretenden Stornierung des Auftrags ist die Binkert Haustechnik GmbH berechtigt, eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 25,00 Euro je storniertem Auftrag zu erheben, sofern der Kunde Unternehmer ist. Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadensersatzanspruchs bleibt daneben bestehen.

§ 6 Mängelrechte und Verjährung

6.1
Soweit der Hersteller in seinen Produktunterlagen oder in seiner Werbung Aussagen zu einer besonderen Leistung, Beschaffenheit oder Haltbarkeit seines Produktes macht (z.B. 10-jährige Haltbarkeitsgarantie), werden diese Herstelleraussagen nicht zu einer vereinbarten Beschaffenheit des Werkvertrages.

6.2
Mängelansprüche des Kunden verjähren gemäß § 634a Abs.1 Nr.2 BGB fünf Jahre nach Abnahme bei Arbeiten an einem Bauwerk,

a) im Falle der Neuherstellung oder Erweiterung der Gebäudesubstanz (Auf-, Anbauarbeiten)

b) oder in Fällen der Einbau-, Umbau-, Erneuerungs- oder Reparaturarbeiten an einem bereits errichteten Bauwerk, wenn die Arbeiten bei Neuerrichtung des Gebäudes zu den Bauwerksarbeiten zählen würden, nach Art und Umfang für Konstruktion, Bestand, Erhaltung oder Benutzbarkeit des Gebäudes von wesentlicher Bedeutung sind und die eingebauten Teile mit dem Gebäude fest verbunden werden.

6.3
Abweichend von § 634a Abs. 1 Nr. 1 BGB verjähren die Mängelansprüche des Kunden in einem Jahr ab Abnahme bei Reparatur-, Ausbesserungs-, Instandhaltungs-, Einbau-, Erneuerungs- oder Umbauarbeiten an einem bereits errichteten Bauwerk, sofern die Arbeiten nach Art und Umfang keine wesentliche Bedeutung für Konstruktion, Bestand, Erhaltung oder Benutzbarkeit des Gebäudes haben.

6.4
Die vorstehenden Verjährungsfristen gelten auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Kunden, die auf einem Mangel der Ware beruhen, es sei denn die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen. Schadensersatzansprüche des Käufers gemäß § 5.1. a)-d) verjähren jedoch ausschließlich nach den gesetzlichen Verjährungsfristen.

6.5
Von der Mängelbeseitigungspflicht sind Mängel ausgeschlossen, die nach Abnahme durch schuldhaft fehlerhafte Bedienung oder gewaltsame Einwirkung des Kunden oder Dritter oder durch normale/n bestimmungsgemäße/n Abnutzung/Verschleiß (z. B. bei Dichtungen) entstanden sind.

6.6
Kommt die Binkert Haustechnik GmbH einer Aufforderung des Kunden zur Mängelbeseitigung nach und

a) gewährt der Kunde den Zugang zum Objekt zum vereinbarten Zeitpunkt schuldhaft nicht oder

b) liegt ein Mangel am Werk objektiv nicht vor und hat der Kunde diesbezüglich schuldhaft gehandelt, hat der Kunde die Aufwendungen der Binkert Haustechnik GmbH zu ersetzen. Mangels Vereinbarung einer Vergütung gelten die ortsüblichen Sätze.

6.7
Wird die Binkert Haustechnik GmbH mit der Instandsetzung eines bestehenden Objektes beauftragt (Reparaturauftrag) und kann das Objekt nicht instandgesetzt werden, weil

a) der Kunde den Zugang zum Objekt zum vereinbarten Zeitpunkt schuldhaft nicht gewährt oder

b) der Fehler/Mangel trotz Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik nicht gefunden oder nach Rücksprache mit dem Kunden nicht wirtschaftlich sinnvoll beseitigt werden kann, ist der Kunde verpflichtet, die entstandenen Aufwendungen der Binkert Haustechnik GmbH zu ersetzen, sofern nicht die Undurchführbarkeit der Reparatur in den Verantwortungs- oder Risikobereich der Binkert Haustechnik GmbH fällt.

§ 7 Übertragbarkeit

Die Binkert Haustechnik GmbH ist berechtigt, sämtliche sich aus dem Vertrag mit dem Kunden ergebenden Rechte und Pflichten ohne Zustimmung des Kunden auf Dritte zu übertragen.

§ 8 Höhere Gewalt, Änderungen gesetzlicher Vorschriften

Verzögerungen der Vertragserfüllung aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, deren Ursachen sich außerhalb des Einwirkungsbereiches von der Binkert Haustechnik GmbH befinden, berechtigen die Binkert Haustechnik GmbH, die Vertragserfüllung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Dies gilt auch, wenn solche Ereignisse während eines bereits vorliegenden Verzugs eintreten. Dauert die Behinderung länger als drei Monate an, sind sowohl der Kunde als auch die Binkert Haustechnik GmbH berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Beginn und Ende solcher Hinderungs­gründe teilt die Binkert Haustechnik GmbH dem Kunden baldmöglichst mit.

§ 9 Gerichtsstand, Erfüllungsort, anwendbares Recht, Sprache, Verbraucher­schlichtungs­verfahren

9.1
Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle aus und / oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag begründeten Rechte und Pflichten sowie etwa in Zukunft eintretenden Auseinandersetzungen zwischen den Vertragsparteien ist Waldshut, sofern der Kunde Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Unbeschadet der Regelung gemäß Satz 1 ist die Binkert Haustechnik GmbH berechtigt, Ansprüche gegen den Kunden auch vor den Gerichten des allgemeinen und besonderen Gerichtsstand des Kunden geltend zu machen. Hat der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedsstaat, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag Waldshut.

9.2
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

9.3
Vertrags- und Geschäftssprache ist Deutsch.

9.4
Wir ziehen es vor, Ihre Anliegen im direkten Austausch mit Ihnen zu klären und nehmen daher nicht an Verbraucherschlichtungsverfahren teil. Bitte kontaktieren Sie uns bei Fragen und Problemen direkt.

§ 10 Datenspeicherung

Wir weisen darauf hin, dass die Binkert Haustechnik GmbH personenbezogene Daten des Kunden, insbesondere Name, Adresse, Bankverbindung, sowie Daten aus der Vertrags­durchführung zu Zwecken der Vertragsverwaltung, -durchführung und -abwicklung elektronisch speichert. Alle Daten werden vertraulich behandelt und insbesondere nicht an Dritte weitergegeben.

§ 11 Textform

Änderungen und Ergänzungen eines Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Textformerfordernisses.

§ 12 Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen nichtig oder unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit dieser Geschäftsbedingungen im Übrigen.

II. Besondere Bestimmungen für Photovoltaik

§ 1 Vertragsgrundlagen und Geltung dieser Geschäftsbedingungen

1.1
Die sich im Zusammenhang mit der Lieferung und der Montage von photovoltaischen und solarthermischen Anlagen (nachfolgend „Anlagen“ genannt) sowie einzelner Bestandteile solcher Anlagen (nachfolgend „Anlagenteile“ genannt) getroffenen Vereinbarungen zwischen der Binkert Haustechnik GmbH und dem Käufer ergeben sich aus der Bestellung, der Auftragsbestätigung und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

1.2
Die vom Käufer unterzeichnete Bestellung kann die Binkert Haustechnik GmbH durch Zusendung einer Auftragsbestätigung innerhalb von zwei Wochen annehmen. Ist die bestellte Ware bei der Binkert Haustechnik GmbH vorrätig, so reduziert sich die Frist auf eine Woche. Die Frist beginnt mit dem Datum der Bestellung.

1.3
Von der Binkert Haustechnik GmbH gefertigte, zeichnerische oder sonstige graphische Darstellungen verstehen sich als Näherungsdarstellungen.

§ 2 Montage der Anlage bzw. der Anlagenteile, Warenlieferung

2.1
Eine Montage der Anlage oder der Anlagenteile ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich zwischen den Parteien vereinbart wurde. Soweit die Anlage oder Anlagenteile nicht montiert werden, sind sie am Firmensitz der Binkert Haustechnik GmbH in Albbruck abzuholen. Sollen die Anlage oder Anlagenteile auf Wunsch des Käufers versendet werden, so sind Frachtgebühren, Versicherung und Verpackung vom Käufer zu tragen.

2.2
Die Binkert Haustechnik GmbH ist zu Teillieferungen und -leistungen berechtigt, soweit dies für den Käufer zumutbar ist.

§ 3 Leistungszeitpunkt

3.1
Soweit vertraglich keine Frist für die Lieferung und Montage einer Anlage oder eines Anlagenteils vereinbart wurde, kann der Käufer die Binkert Haustechnik GmbH vier Wochen nach Datum der Auftragsbestätigung schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu leisten.

3.2
Soweit vertraglich keine Frist für die Lieferung einer Anlage oder eines Anlagenteils ohne Montageverpflichtung vereinbart wurde, kann der Käufer die Binkert Haustechnik GmbH zwei Wochen nach Datum der Auftragsbestätigung schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu leisten.

3.3
Soweit die Binkert Haustechnik GmbH eine verbindlich vereinbarte Frist nicht einhalten kann und die Geltendmachung von Rechten des Käufers eine angemessene Nachfrist voraussetzt, so beträgt die Nachfrist mindestens zwei Wochen. Die Voraussetzungen des Verzugs werden durch diese Regelung nicht berührt.

3.4
Soweit eine Mitwirkung des Käufers gemäß §§ 7 und 8 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Erfüllung unserer Leistungspflichten notwendig ist, beginnen die Leistungsfristen nicht zu laufen, bevor der Käufer diese Pflichten erfüllt hat.

§ 4 Bereitstellung individueller Messwerte

4.1
Der Käufer hat keinen Anspruch darauf, dass ihm individuell gemessene Werte der gelieferten Solarmodule oder Solarkollektoren, insbesondere sogenannte Flash-Listen, zur Verfügung gestellt werden.

4.2
Soweit die Binkert Haustechnik GmbH dem Käufer von einem Dritten (z. B. Hersteller) individuell gemessene Werte von Solarmodulen oder Solarkollektoren zur Verfügung stellt, entstehen hieraus keine vertraglichen Verpflichtungen für die Binkert Haustechnik GmbH. Die Daten stellen keine Beschaffenheitsvereinbarung, Garantie oder Zusicherung bestimmter Eigenschaften durch die Binkert Haustechnik GmbH dar, es sei denn, dies wird zwischen den Parteien vereinbart.

§ 5 Einsatz von Erfüllungsgehilfen und Vertretern

Die Binkert Haustechnik GmbH ist berechtigt, dritte Dienstleister und Erfüllungsgehilfen mit der Erbringung ihrer vertraglichen Leistungen zu beauftragen.

§ 6 Rücktritt vom Vertrag

6.1
Die Binkert Haustechnik GmbH ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn die Binkert Haustechnik GmbH aufgrund unvollständiger, unrichtiger oder nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung durch Lieferanten der Binkert Haustechnik GmbH trotz rechtzeitigem Abschluss eines Deckungsgeschäfts den Liefergegenstand nicht erhält. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn die ausbleibende oder fehlerhafte Selbstbelieferung von der Binkert Haustechnik GmbH oder ihrem Erfüllungsgehilfen zu verantworten ist. Die Binkert Haustechnik GmbH wird den Käufer über die ausgebliebene Selbstbelieferung unverzüglich informieren und im Falle eines Rücktritts eine bereits erhaltene Gegenleistung unverzüglich zurückerstatten.

6.2
Die Binkert Haustechnik GmbH ist im Falle des § 6.1. alternativ zum Rücktritt berechtigt, dem Käufer andere Waren als vereinbart anzubieten und eine angemessene Frist zur Annahme des Angebots zu setzen. In diesem Fall ist die Binkert Haustechnik GmbH erst nach Ablehnung des Angebotes durch den Käufer oder nach Ablauf der Annahmefrist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

6.3
Die Binkert Haustechnik GmbH ist ferner aus wichtigem Grund zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn der Käufer der Binkert Haustechnik GmbH gegenüber falsche Angaben über die seine Kreditwürdigkeit bedingenden Tatsachen gemacht hat. Die Binkert Haustechnik GmbH ist auch zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn ihr Entgelt­anspruch gegen den Käufer gefährdet ist, weil eine Zwangs­voll­streckungs­maßnahme gegen den Käufer fruchtlos durchgeführt wurde, der Käufer die Versicherung an Eides Statt über seine Vermögens­verhältnisse abgegeben hat oder ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Käufers eröffnet oder mangels Masse nicht eröffnet wurde.

§ 7 Pflichten des Käufers bei Erwerb einer Anlage

7.1
Der Käufer stellt Informationen, Pläne und sonstiges Material, soweit dies zur Erbringung der vereinbarten Leistungen erforderlich ist, auf Anforderung der Binkert Haustechnik GmbH hin rechtzeitig zur Verfügung.

7.2
Der Käufer ist selbst dafür verantwortlich, rechtzeitig

  • alle rechtlichen und steuerlichen Fragen zum Bau und zur Inbetriebnahme der Anlage abzuklären. Zu diesen Fragen gehören bei photovoltaischen Anlagen Voraussetzungen und Umfang der Rechte und Pflichten des Käufers nach dem ErneuerbareEnergien-Gesetz (EEG). Soweit öffentlich-rechtliche oder privatrechtliche Zustimmungen oder Genehmigungen erforderlich sind, ist der Käufer dafür verantwortlich, diese rechtzeitig einzuholen. Die Binkert Haustechnik erteilt keine Steuer- und Rechtsberatung und empfiehlt dem Käufer bei Unklarheiten, vor der Unterzeichnung der Bestellung die Beratung eines Steuerberaters und/oder Rechtsanwalts in Anspruch zu nehmen und unter Heranziehung der aktuellen Vergütungssätze nach dem EEG zu prüfen und zu entscheiden, ob der von der Photovoltaikanlage erzeugte Strom in das allgemeine Stromnetz eingespeist oder vom Anlagenbetreiber oder einem Dritten in unmittelbarer Nähe zur Anlage selbst verbraucht werden soll.
  • den bei photovoltaischen Solaranlagen mit dem Netzbetreiber ggf. abzuschließenden Vertrag zu prüfen und zu verhandeln.
  • abzuklären, ob und wie er die vertraglichen Leistungen finanziert und ob er öffentliche Finanzierungshilfen in Anspruch nehmen kann. Die Binkert Haustechnik GmbH vermittelt keine Finanzdienstleistungen und erteilt diesbezüglich auch keine Beratung. Dem Käufer wird empfohlen, im Falle der Fremdfinanzierung vor der Unterzeichnung der Bestellung abzuklären, ob deren Finanzierungsanforderungen erfüllt werden.
  • soweit erforderlich alle Maßnahmen umzusetzen oder zu veranlassen, die für die Einspeisung des Stroms aus einer Photovoltaikanlage erforderlich sind, aber nicht von den vertraglichen Leistungen der Binkert Haustechnik GmbH umfasst werden (z. B. Bau einer Stromleitung oder Trafostation), ferner zu prüfen, ob das Gebäude unter Berücksichtigung seiner statischen Gegebenheiten die Anlage aufnehmen kann. Dem Käufer obliegt die Prüfung, dass in allen von der Montage betroffenen Gebäudeteilen keine asbesthaltigen Stoffe enthalten sind, welche die vorgesehenen Montagearbeiten erschweren oder ausschließen.

§ 8 Bauliche Voraussetzungen vor Beginn von Montagearbeiten

8.1
Der Käufer muss dafür sorgen, dass vor Beginn der Montagearbeiten die baulichen Voraussetzungen für die Montage der Anlage vorhanden sind.

8.2
Bauliche Voraussetzungen sind insbesondere:

  • freie Montageflächen für die Anlage und alle notwendigen Bestandteile; Bereitstellung eines Baugerüsts auf Anforderung der Binkert Haustechnik GmbH; soweit erforderlich, wird eine Bereitstellung durch die Binkert Haustechnik GmbH nach Aufmaß berechnet;
  • ausreichende Stromanschlüsse zur Durchführung von Montagearbeiten;
  • zugängliche und begehbare Dachfläche im Falle der Dachmontage einer Anlage.

8.3
Der Käufer gestattet der Binkert Haustechnik GmbH sowie von ihr beauftragten Dritten freien Zugang zum Standort der Montage.

8.4
§ 8.1 bis § 8.5. gelten entsprechend für Ansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss und für Ansprüche auf Aufwendungsersatz (mit Ausnahme desjenigen nach §§ 439 Abs. 2, 635 Abs. 2 BGB).

8.5
Mit keiner der vorstehenden Klauseln ist eine Änderung der gesetzlichen oder richterrechtlichen Beweislastverteilung bezweckt.

§ 9 Mithilfe des Käufers bei Montage der Anlage; Selbstmontage durch den Käufer

9.1
Eine Reduzierung des vertraglich vereinbarten Entgelts durch Mithilfe des Käufers ist nur dann möglich, wenn dies von den Parteien ausdrücklich vereinbart worden ist.

9.2
Die Binkert Haustechnik GmbH weist darauf hin, dass die Selbstmontage der Anlage oder Anlagenteile durch den Käufer auf eigene Gefahr geschieht. Der Anschluss einer Anlage an das öffentliche Stromnetz oder das Hausnetz muss durch einen Elektrofachbetrieb erfolgen.

§ 10 Sach- und Rechtsmängelhaftung

10.1
Ein Mangel der Anlage oder des Anlagenteils liegt nicht schon alleine deswegen vor, weil der tatsächliche Ertrag oder Gewinn oder die tatsächliche Energieeinsparung der Anlage die Werte einer von der Binkert Haustechnik GmbH oder einem Dritten erstellten Prognose unterschreiten. Die Prognose stellt eine Schätzung dar auf der Grundlage von Erfahrungswerten, von deren Ergebnissen die tatsächlich erzielten Ergebnisse abweichen können. Ein Mangel der Anlage oder des Anlagenteils liegt auch nicht vor bei Fehlern, die durch Beschädigung oder falsche Bedienung durch den Käufer oder Dritte, welche nicht Erfüllungsgehilfen der Binkert Haustechnik GmbH sind, verursacht werden.

10.2
Offensichtliche Mängel der Anlage oder der Anlagenteile müssen der Binkert Haustechnik GmbH innerhalb von zwei Wochen nach Montage der Anlage oder Anlagenteile oder – wenn keine Montage geschuldet wird – nach deren Übergabe angezeigt werden. Für die Fristwahrung ist die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige durch den Käufer maßgeblich.

10.3
Soweit Sach- oder Rechtsmängel vorliegen, ist die Binkert Haustechnik GmbH nach Wahl des Käufers zur Beseitigung des Mangels oder zur Lieferung einer mangelfreien Sache berechtigt (Nacherfüllung). Sollte eine der beiden Arten dieser Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig sein, ist die Binkert Haustechnik GmbH berechtigt, sie zu verweigern.

10.4
Sollte die in § 10.3. genannte Nacherfüllung fehlschlagen oder für den Käufer unzumutbar sein, oder sollte die Binkert Haustechnik beide Arten der Nacherfüllung im Sinne des § 439 Abs. 3 BGB verweigern, steht dem Käufer das Wahlrecht zu, entweder den Kaufpreis entsprechend herabzusetzen (Minderung) oder vom Vertrag nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzutreten (Rücktritt). Weitere Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind nach Punkt I. § 5 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausgeschlossen oder beschränkt.

10.5
Mit keiner der vorstehenden Klauseln ist eine Änderung der gesetzlichen oder richterrechtlichen Beweislastverteilung bezweckt.

§ 11 Produktinstruktionen

Der Käufer ist verpflichtet, die von der Binkert Haustechnik GmbH übergebenen Produktinstruktionen sorgfältig zu beachten und an etwaige Nutzer unter besonderem Hinweis weiterzuleiten.

III. Gesetzliches Widerrufsrecht für Verbraucher bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen

Widerrufsbelehrung

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie die Binkert Haustechnik GmbH, Am Riedbach 3, 79774 Albbruck, Telefon: 07753 92 10 0, Telefax: +49(0)7753 14 60, E-Mail: mail@binkert.de mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden. Dies ist jedoch nicht vorgeschrieben.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir holen die Waren auf unsere Kosten ab. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit diesen zurückzuführen ist.

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück)

Binkert Haustechnik GmbH
Am Riedbach 3
79774 Albbruck
Telefax: +49(0)7753 14 60
E-Mail: mail@binkert.de

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über folgende Dienstleistung (*)/
— geschlossen am (*) /folgende Waren haben wir erhalten am (*)
— Name des/der Verbraucher(s) — Anschrift des/der Verbraucher(s)
— Datum (*) Unzutreffendes streichen
Ende der Widerrufsbelehrung

Achtung: Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig bei Verträgen über die Dienstleistungen, bei denen der Verbraucher ausdrücklich verlangt, dass die Leistung vor Ablauf des Widerrufsrechts beginnt.

Albbruck, 24.11.2023
Binkert Haustechnik GmbH

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